LIGHTPARTZ® 50W UltraLux Arbeitsscheinwerfer 60° Flutlicht

 

Technische Spezifikationen:

 

Betriebsspannung: 9-32V
LEDs: 5 St. CREE 10W Hochleistungs-LED Chips
Lichtstrahl: 60° Flutlicht
Theoretische Lumen: 7300 lm
Effektive Lumen: 6500 lm
Schaltung: Super-Drive für geringste Energieverluste
Gehäuse: Aluminum Druckguss
Beschichtung: Langlebige, kratzfeste und UV-lichtbeständige UV 3800 Polyester Pulverbeschichtung
Linse: Klare optische und bruchfeste Bayer PC-Linse
Betriebstemperatur: -40°C - +95°C
Schutzklasse: IP 68 wasserdicht, staubdicht, schockresistent
Farbe: schwarz
Abmessungen: 109mm x 76mm x 135mm

 

Elektrisch geschützt gegen Radiofrequenz/EM-Störungen

 

LIGHTPARTZ® 50W UltraLux Arbeitsscheinwerfer 60° Flutlicht

99,00 €

  • 5 kg

Lieferumfang:
1x LED Scheinwerfer 50W* inkl. Deutsch-Stecker
  • 1x Montagehalterung: Edelstahl
  • 1x Befestigungsschrauben
  • 1x Anschlusskabel mit Deutsch-Stecker

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern: 

Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

 

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:

"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

 

Beachten Sie daher folgendes:

  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
  • Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
  • Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
  • Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
  • Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"

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