LIGHTPARTZ® 10W UltraLux Arbeitsscheinwerfer 60° Flutlicht

10W Ultralux Scheinwerfer wurde für verschiedenste Anwendungen konzipiert. Die Superdrive Schaltung und der weiterentwickelte Reflektor lassen dieses 2,5" auf 2,5"-Kraftpaket in 125 Metern Entfernung noch nutzbares Licht ausstrahlen (1 Lux). Der maximale Lichtausstoß liegt bei 1.250lm. Dieses Mini-Licht wird gerne als Nebellicht oder Fahrlicht verwendet und kann dank des Omni-Link-Systems (Verbinder inklusive) theoretisch unendlich erweitert werden.

 

Technische Spezifikationen:

  • Betriebsspannung: 9-36V
  • LEDs: 1 St. CREE 10W Hochleistungs-LED Chips
  • Lichtstrahl: 60° Flutlicht
  • Theoretische Lumen: 1250 lm
  • Effektive Lumen: 1180 lm
  • Schaltung: Super-Drive für geringste Energieverluste
  • Stromverbrauch: 0.51A @ 24V
  • Gehäuse: Aluminum Druckguss
  • Beschichtung: Langlebige, kratzfeste und UV-lichtbeständige Pulverbeschichtung
  • Linse: Klare optische und bruchfeste Bayer PC-Linse
  • Betriebstemperatur: -40°C - +95°C
  • Schutzklasse: IP 68 wasserdicht, staubdicht, schockresistent
  • Farbe: schwarz
  • Abmessungen: 63.5mm x 67mm x 89mm

Elektrisch geschützt gegen Radiofrequenz/EM-Störungen

50W UltraLux Arbeitsscheinwerfer 60° Flutlicht

39,90 €

  • 0,5 kg

Lieferumfang:
  • 1x LED Scheinwerfer 10W* inkl. Deutsch-Stecker
  • 1x Montagehalterung: Edelstahl
  • 1x Befestigungsschrauben 
  • 1x Omni-Link-Verbinder
Omni-Link Verbinder:
Mit dem Omni-Link-Verbinder können Sie Ihren Ultra-Lux 10W Mini-Scheinwerfer spielend erweitern
und verschiedene Längen oder Höhen konfigurieren, was den Anwendungsbereich fast unendlich erweitert.
 

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern: 

Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

 

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:

"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

 

Beachten Sie daher folgendes:

  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
  • Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
  • Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
  • Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
  • Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer:                                                                                                 Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"

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